PV-Freiflächenanlagen – Ihre Chancen bei der Energiewende
Flächeneigentümer – Sichern Sie sich langfristig stabile und lukrative Einnahmen
Welche Flächen sind für eine PV-Freiflächenanlage geeignet?
Neben Brachflächen mit geringen Bodenpunkten sind Konversionsflächen sowie Flächen direkt an der Schiene oder Autobahn für die Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen sehr interessant. Wir pachten Ihre Flächen ab einer Größe von ca. 5 ha zu sehr attraktiven Konditoren über einen Zeitraum von 30 Jahren und entwickeln das Projekt bis zur Baureife.
Übersicht Flächen – welche Flächen kommen in Frage?
- Flächen ab einer Größer von ca. 5 ha.
- Flächen direkt an Bundesautobahnen und zweigleisigen Schienenwegen
- Geringwertige Ackerflächen mit geringen Bodenpunkten
- Konversionsflächen (Industrie und Militär)
- Deponieflächen
Konditionen
Nach der Sichtung der Flächen analysieren und bewerten wir Ihre Flächen hinsichtlich der planungsrechtlichen Eignung sowie der Kostenschätzung für Errichtung der PV-Anlage sowie deren Netzanbindung. Sie erhalten ein verbindliches Angebot für Ihre Flächen, welches in einem Pachtvertrag mündet. Der Pachtvertrag - schlank und ausgewogen - stellt kein Labyrinth aus Paragraphen dar. Sollten dennoch Fragen oder Wünsche auftreten, werden unsere Experten mit Sicherheit die passende Lösung finden. Neben der klassischen Pacht bieten wir sehr lukrative Beteiligungen an. Auch das Thema Erbschaftssteuer sowie die möglichweisen hieraus entstehenden Fragen moderieren wir gerne mit Ihrem Steuerberater.
Projektentwicklung - unsere Leistung und Leidenschaft
Neben der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und der erforderlichen Netzprüfung übernehmen unsere erfahrenen Projektmanager die gesamte, bereichsübergreifende Steuerung des Projektes. Unsere Experten der Bauleitplanung steuern das Bauleitplanverfahren bis zum Erhalt der Baugenehmigung, dem sogenannten ready to built Status (RTB). Die Projekte werden schon vor Erhalt der Baugenehmigung an ein ausgesuchtes Netzwerk von privat geführten Investoren (Family Offices) in Deutschland übergeben, je nach Größe und Lage der Projekte. Sie kennen die Investoren und Betreiber der PV-Freiflächenanlagen persönlich und erleben im Nachhinein keine Überraschungen.
Gemeinden und Bürger - Im Dialog bei der Projektentwicklung
Der Spagat zwischen der Energiewende und dem hierfür notwendigen Flächeneinsatz für die Entwicklung und Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ist nicht immer einfach. Deshalb ist der konstruktive Dialog bei der Vorstellung geeigneter Flächen besonders wichtig, um die notwendige Akzeptanz bei der Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürger für eine PV-Freiflächenanlage zu erlangen. Schon ab dem Zeitpunkt der Projektidee bis hin zu den einzelnen Phasen der Bauleitplanung nehmen wir die Sorgen und Ideen der vor Ort lebenden Meschen ernst und veranstalten zum Beispiel Bürgerinformationsveranstaltungen.
Flächenkulisse
Grundsätzlich kommen für uns nur Flächen mit geringen Bodenpunkten (bis etwa 30 Bodenpunkte) in Betracht, da sich diese Flächen landwirtschaftlich nur schwer nutzen lassen und der Ertrag aus diesen Flächen gering ist. Neben geringwertigen Ackerflächen, Brachland und Konversionsflächen liegt unser Augenmerk auf Flächen unmittelbar entlang der Verkehrsinfrastruktur, also direkt an Schienenwegen und Bundesautobahnen. Für diese Flächen hat der Gesetzgeber nun seit Anfang 2023 das sonst sehr langwierige Bauleitplanverfahren vereinfacht.
Wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinde
Neben der positiven Ökobilanz einer PV-Freiflächenanlage und einem positiven Beitrag zur Erreichung der Klimaziele spielen natürlich auch wirtschaftliche Faktoren für die Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle. Gemäß EEG 2023 dürfen nun auch die Gemeinden – wie bei den Windanlagen schön langst gängige Praxis. -direkt von den PV-Freiflächenanlagen profitieren. So darf der Betreiber der Gemeinde Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge anbieten. Daneben sind noch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu erwähnen, die zu 90% bei der Gemeinde verbleiben.